Ihre Anlage arbeitet nicht mehr zuverlässig?
Um die Funktion Ihrer Lüftungsanlage und somit den kostengünstigsten Betrieb zu sichern, bedarf es einer regelmäßigen Wartung.
Lüftungsanlagen sind mindestens einmal jährlich, längstens jedoch in Abständen von 15 Monaten auf ihren ordnungsgemäßen Zustand lt. Arbeitsstättenverordnung § 13 zu überprüfen.
- Funktions- und Sichtkontrolle des Lüftungsgerätes von aussen und innen
- Funktions- und Sichtkontrolle von Heiz- und/oder Kühlregister
- Keilriemencheck
- Klappenstellmotoren prüfen
- Ventilatorlager überprüfen
- Stromaufnahme des Motors messen
- Überprüfung aller Sicherheitseinrichtungen (Filterwächter, Keilriemenriss-Alarm)
- Sichtkontrolle Lüftungsfilter / Aktivkohlepatronen
- Sichtkontrolle der Außenluftansaugung
- Sichtkontrolle der Lüftungsgitter
- Sichtkontrolle der Fettfilter in der Dunstabzugshaube
Wann haben Sie ihre Anlage das letzte Mal warten lassen?
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